Monthly Archives - Dezember 2017

Nr. 54/2017 Feuerwerksverbot in der Tecklenburger Altstadt

Auch in diesem Jahr möchte die Stadt Tecklenburg ihre Einwohner und Gäste darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der historischen Tecklenburger Altstadt verboten ist. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,...

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Nr. 53/2017 Den Wärmeverlusten auf der Spur – Verlängerung des Anmeldezeitraums zur Thermografie-Aktion bis zum 19.01.2018!

Tecklenburg. Auch 2017/2018 bietet die Stadt Tecklenburg in enger Zusammenarbeit mit Haus im Glück im energieland2050 e.V. und allen anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden die kreisweite Thermografie-Aktion an. Der Anmeldezeitraum zu diesem umfassenden und qualitativ hochwertigen Informationspaket wurde verlängert: Bis zum 19. Januar 2018 können sich Hausbesitzer aus dem...

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Nr. 52/2017 Verabschiedung Josef „Jupp“ Helmig

Im Rahmen einer Feierstunde wurde Josef, genannt Jupp, Helmig am 19.12.2017 in den Ruhestand verabschiedet. Herr Helmig war am 01.10.1980 zunächst als Stadt-arbeiter in den Dienst der Stadt Tecklenburg getreten. Seit dem 01.01.1987 war er als verantwortlicher Hausmeister am Graf-Adolf-Gymnasium tätig. Herr Helmig hat damit über dreißig Jahre wesentlich...

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Nr. 50/2017 Kostenlose Erstberatung für Gründer und Selbständige

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt) hat ihren Beratungsservice erweitert und bietet Existenzgründern und Selbständigen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Experten der Wirtschaftssenioren Osnabrück beurteilen im Auftrag der WESt Geschäftsideen, informieren über Finanzierungsmöglichkeiten und geben Tipps zur Gestaltung des operativen Geschäftes. Die Beratungen finden zweimal monatlich in den Räumen...

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Nr. 51/2017 Entsorgungskalender wird zugestellt

Die Entsorgungskalender für das Jahr 2018 werden im Laufe der nächsten Woche per Postwurfsendung an alle Haushalte der Stadt Tecklenburg verteilt. Auf der Vor-derseite sind alle Abfuhrtermine für das Restmüllgefäß, das Biomüllgefäß, die Altpa-piertonne und den Gelben Sack aufgeführt. Hinzu kommen die Standorte und Sam-meltermine für das Schadstoffmobil. Die Rückseite...

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XXI. Änderung vom 4. Dezember 2017 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land“ vom 15. Dezember 1981

Durch Aushang am Verwaltungsgebäude der Stadt Tecklenburg, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung XXI. Änderung vom 4. Dezember 2017 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes "Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land" vom 15. Dezember 1981 einsehbar. Tecklenburg, 12.12.2017

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