Satzung über die Aufwandsentschädigung, den Auslagenersatz und die Förderung des Ehrenamtes für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Tecklenburg
Durch Aushang am Verwaltungsgebäude der Stadt Tecklenburg, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung, den Auslagenersatz und die Förderung des Ehrenamtes für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Tecklenburg einsehbar. Tecklenburg, 21.06.2023 Der Bürgermeister gez. Stefan Streit