Nr. 07/2021 Nach dem Schnee kommt das Ärgernis

Anfang Februar kam der Schnee und hüllte Tecklenburg in ein weißes Gewand. Mittlerweile steigen die Temperaturen wieder an, die letzten Überreste der weißen Pracht schmelzen und geben einige unschöne Überraschungen frei.

Der anhaltende Schneefall muss einige Hundehalter/Hundehalterinnen dazu verleitet haben, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht, wie sonst üblich, einzusammeln und zu entsorgen, sondern an Ort und Stelle liegen zu lassen.
Das Ergebnis zeigt sich jetzt. Überall in der Innenstadt und in den anderen Ortschaften liegen große und kleine Hundehaufen verteilt.
Die Stadt Tecklenburg appelliert an alle Hundehalter/Hundehalterinnen, ihrer Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde einzusammeln und ordnungsgemäß über den Hausrestmüll zu entsorgen, nachzukommen.
Dies regelt auch die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Tecklenburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Tecklenburg vom 27.05.2013. Gemäß § 5 muss, wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Hunde mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich beseitigen. Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Wenn es anders nicht geht, können die vollen Tütchen auch über die regulären öffentlichen Mülleimer entsorgt werden.
Und sollte einem Hundehalter/einer Hundehalterin mal ein Tütchen fehlen, stehen im Stadtgebiet verschiedene Hundestationen mit Kotbeutelspendern bereit.
Wenn zukünftig jeder die von seinem Tier verursachte Verschmutzung beseitigt, können solche Ärgernisse zukünftig vermieden werden. Ganz nebenbei führt dies zu einem insgesamt sauberen Stadtbild.
Und das sollte für die Bürger und Bürgerinnen von Tecklenburg für ihr Burgstädtchen ja Grund genug sein.