Die Stadt Tecklenburg als Schulträger übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Fahrt- oder Beförderungskosten. Weitere Informationen können dem Merkblatt sowie der Schülerfahrtkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.
Schülerfahrtkostenverordnung NRW
Für Fragen und Beratung stehen Ihnen die Schulen sowie das Schulverwaltungsamt der Stadt Tecklenburg (T.: 05482 703938) gerne zur Verfügung.