Formulare
Hier erhalten Sie folgende Formulare als PDF Datei zum herunterladen oder zum ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren schon bei Antragstellung zu entrichten sind.
Steuern und Abgaben
- An- und Abmeldung eines Hundes
- An-, Ab- und Ummeldung von Müllgefäßen
- SEPA – Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
- Ermittlung der befestigten und unbefestigten Flächen nach LWG
- Terminvereinbarung zur Abholung von Kühlgeräten, Sperrmüll und Elektrogeräten
Sicherheit, Ordnung und Bürgerbüro
Meldewesen
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes nach § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für die Ausstellung eines persönlichen Dokumentes zur Identifikation.pdf
- Beiblatt_Ausweis
Ordnungswesen
- Antrag Ausnahmegenehmigung Innenstadt
- Antrag Ausnahmegenehmigung Brochterbecker Straße
- Antrag Ausnahmegenehmigung zum Parken auf dem Altstadtparkplatz für Markbeschicker
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Antrag auf Verbrennung von Schlagabraum / Osterfeuer
- Anzeige über die Veranstaltung eines Glücksspiels als Kleine Lotterie oder Ausspielung
(Infoblatt zur Anzeige)
Gewerbewesen
- Gewerbeanmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
- Gewerbeabmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
- Gewerbeummeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
- Beiblatt zur Gewerbean-/ab-/-ummeldung (Angaben zu weiteren gesetzlichen Vertretern)
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung/Ausdehnung einer Reisegewerbekarte
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (NRW)
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz
Soziales
Wohngeld
Bauen, Planen und Umwelt
- Antrag auf Entwässerungsanschluss
- Informationsblatt zum Einbau eines privaten Wasserzählers (Gartenwasserzähler – GWZ)
Schulamt
Informationen zum Wohngeld incl. Anträgen, Anlagen und Wohngeldrechner, erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
Hier finden Sie eine Übersicht der Unterlagen, die wir zur Bearbeitung Ihrer Anträge benötigen. Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren schon bei Antragstellung zu entrichten sind.
Die Zahlung ist bar oder per EC-Cash möglich.
An-, Ab- u. Ummeldungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
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Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung | gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde, wenn kein Kinderreisepass vorliegt) Wohnungsgeberbescheinigung | keine |
Abmeldung einer Hauptwohnung (nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland) | gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass) Wohnungsgeberbescheinigung | keine |
Ummeldung innerhalb der Stadt Tecklenburg (Haupt- oder Nebenwohnung) | gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass) Wohnungsgeberbescheinigung | keine |
Umwandlung der Nebenwohnung zur Hauptwohnung | gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass / Kinderreisepass) Wohnungsgeberbescheinigung | keine |
Bitte beachten Sie:
An-, Ab- und Ummeldungen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen!
Bei der An-, Ab- oder Ummeldung muss mindestens eine Person vorstellig werden. Diejenige, die in die Wohnung ein- bzw. auszieht oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
Wenn Sie das erste Mal allein mit Ihren Kindern nach Tecklenburg zuziehen oder innerhalb Tecklenburgs umziehen, wird die schriftliche Einverständniserklärung der Person benötigt (Vater oder Mutter), die nicht zu- bzw. umzieht. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, benötigen Sie eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben.
Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter seit dem 01. November 2015 den Einzug oder Wegzug ins Ausland seines Mieters schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
Die Bestätigung erfolgt dadurch, dass der Vermieter seinem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbestätigung aushändigt.
Diese Wohnungsgeberbescheinigung muss der Mieter beim Einwohnermeldeamt bei seiner Abmeldung (wenn der Mieter ab nun an im Ausland wohnhaft wird) oder bei seiner Anmeldung einreichen.
Ein Mietvertrag reicht nicht aus!
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Abmeldung wegen Fortzug ins Ausland:
Abmelden müssen Sie sich grundsätzlich nur noch dann, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Von einem Auszug ist auch auszugehen, wenn die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen; sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Abmeldung einer Nebenwohnung:
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue (Neben-)Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Die Meldebehörde der Hauptwohnung übermittelt die Information an die Meldebehörde der Nebenwohnung.
Aufenthaltsbescheinigung
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Notwendige Unterlagen
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Gebühr
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(notwendig für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt)
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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9,00 €
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Beglaubigungen
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Notwendige Unterlagen
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Gebühr
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Beglaubigung einer Kopie
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Originaldokument |
3,00 €
je Dokument |
Beglaubigung einer Unterschrift
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zu unterschreibendes Dokument Personalausweis |
3,00 €
je Unterschrift |
Hinweis:
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Die Unterschrift muss im Rathaus erfolgen.
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Führungszeugnis (polizeilich)
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Notwendige Unterlagen
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Gebühr
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Europäisches Führungszeugnis |
Personalausweis bzw. Reisepass genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes (entfällt bei Belegart „N“ bzw. „NE“) Bearbeitungszeit: bis zu 14 Tage Die Ausstellung des europäischen Führungszeugnisses dauert ca. 4-5 Wochen. |
13,00 €
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Hinweis:
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Es gibt folgende Belegarten:
Belegart „N“: bei Benutzung für private Zwecke (wird dem Antragsteller direkt nach Hause zugeschickt) Belegart „O“: bei Benutzung für öffentliche Behörden (wird direkt zur entsprechenden Behörde geschickt) Belegart „NE“: erweitertes Führungszeugnis bei Benutzung für private Zwecke Belegart „OE“: erweitertes Führungszeugnis bei Benutzung für öffentliche Behörden |
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Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt. Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird. Sollten Sie ehrenamtlich tätig sein und ein Führungszeugnis benötigen, ist unbedingt ein schriftlicher Nachweis über die Befreiung von den Gebühren bei Antragstellung vorzulegen. Ein Europäisches Führungszeugnis kann beantragt werden für Personen, die neben oder statt der deutschen Staatsangehörigkeit diejenige eines anderen Mitgliedsstaates oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Es enthält ne-ben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunfts-EU-Mitgliedstaates, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Sie haben einen neuen Personalausweis mit eID? Dann nutzen Sie doch den Online-Service des Bundesamtes für Justiz |
Fischereischeine
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Notwendige Unterlagen
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Gebühr
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Jugendfischereischein
(Alter: 10 bis 16 Jahre) |
1 aktuelles Passbild
(entfällt bei Verlängerung) |
8,00 €
(einschl. Fischereiabgabe) |
Jahresfischereischein
ab 14 Jahre |
Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung
(nur bei Erstausstellung) 1 aktuelles Passbild (entfällt bei Verlängerung)
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16,00 €
(einschl. Fischereiabgabe) |
Fünfjahresfischereischein
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Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung
(nur bei Erstausstellung) 1 aktuelles Passbild (entfällt bei Verlängerung)
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48,00 €
(einschl. Fischereiabgabe) |
Achtung: Grundsätzlich ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Die Verlängerung des Fischereischeines kann auch durch einen Vertreter beantragt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird. Die Ausstellung bzw. Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Er wird erst zu Beginn des Folgejahres verlängert.
Führerscheinangelegenheiten | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Erstmalige Beantragung
(ab 18 Jahren) |
1 aktuelles biometrisches Passbild
Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländer-rechtlichen Dokumentes Nachweis über Erste Hilfe-Schulung (mindestens 9 Unterrichtseinheiten) Angabe der Fahrschule augenärztliches Gutachten zusätzlich bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen: Erklärung Doppelklassen 2. biometrisches Passbild |
39,60 € (mit Probezeit) 38,80 € (ohne Probezeit)
10,00 €
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Erstmalige Beantragung
(unter 18 Jahren) sog. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren |
1 aktuelles biometrisches Passbild Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländer-rechtlichen Dokumentes Nachweis über Erste Hilfe-Schulung (mindestens 9 Unterrichtseinheiten) Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ Anlage „Begleitetes Fahren ab 17“ Unterschriften beider Sorgeberechtigten Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen |
47,30 € zzgl. 9,30 € pro angegebene Begleitperson |
Verlängerung EU-Kartenführerschein | 1 aktuelles biometrisches Passbild
Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländerrechtlichen Dokumentes alten Führerschein augenärztliches Gutachten hausärztliches Gutachten zusätzlich bei Verlängerung der D-Klassen: Führungszeugnis Gutachten durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung
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38,80 €
13,00 €
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Die Verlängerung kann für folgende Klassen vorgenommen werden: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E. | ||
Umtausch eines alten Führscheines (grau oder rosa) | 1 aktuelles biometrisches Passbild
gültiger Personalausweis / Reisepass bisheriger (alter) Führerschein |
20,20 € |
Neuausstellung eines EU-Kartenführerschein aufgrund einer Namensänderung | 1 aktuelles biometrisches Passbild
EU-Kartenführerschein |
25,30 € |
Ersatzausstellung
nach Diebstahl/Verlust (Neuausstellung)
Ausnahmegenehmigung (falls erforderlich) |
1 aktuelles biometrisches Passbild
Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländer-rechtlichen Dokumentes Achtung! Ausnahmegenehmigung gilt nicht im Ausland!!!
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41,40 €
5,10 € |
Internationaler Führerschein
(Voraussetzung für die Beantragung: EU-Kartenführerschein liegt vor oder wird gleichzeitig mit beantragt) |
1 aktuelles biometrisches Passbild
Führerschein |
16,30 € |
Fahrerkarte
(Voraussetzung für die Beantragung: EU-Kartenführerschein liegt vor oder wird gleichzeitig mit beantragt) |
1 aktuelles biometrisches Passbild
Führerschein |
46,00 € |
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
[vormals Schlüsselzahl 95] |
1 aktuelles biometrisches Passbild
Führerschein Nachweis (Module) nach § 4 Abs. 4 BkrfQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) |
27,50 € |
Neuerteilung eines Führerscheines nach Entzug | 1 aktuelles biometrisches Passbild
Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländerrechtlichen Dokumentes zusätzlich: Führungszeugnis (wird im Rahmen der Antragstellung mit beantragt)
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160,00 €
13,00 €
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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
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Für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, Telefonnummer: 02551 69-2999. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung der Umschreibung einen Termin telefonisch oder online (https://termine.kreis-steinfurt.de/) vereinbaren müssen. |
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Die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis ist während der Dauer des Dienstverhältnisses sowie zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. | ||
Fahrgastbeförderungsschein
Ersterteilung (Taxischein)
(außer Kraftomnibus) |
Mindestalter 21 Jahre
Führerschein Kopie des Personalausweises Führungszeugnis (Gebühr) Nachweis über Kurs „Erste Hilfe“ Bei Ersterteilungsanträgen von Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben: Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Ziff. 2 zur FeV
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38,80 €
13,00 € |
Fahrgastbeförderungsschein
Verlängerung (Taxischein)
(außer Kraftomnibus) |
Führerschein
Kopie des Personalausweises bisheriger Fahrgastbeförderungsschein Führungszeugnis (Gebühr) augenärztliches Gutachten Bescheinigung über die hausärztliche Untersuchung Bei Verlängerungsanträgen von Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben: Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Ziff. 2 zur FeV
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32,90 €
13,00 € |
Zusätzlich zu den Beträgen für die Führerscheingebühren kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 € bzw. 5,10 € hinzu.
Achtung! Seit dem 01.01.2017 gibt es einen Direktversand, d. h. Ihr Führerschein wird direkt nach Hause geschickt. Die Gebühren hierfür belaufen sich derzeit auf 5,00 €. Hierzu das Informationsblatt für Direktversand des Kreises Steinfurt. Eine Abholung bei der Stadt Tecklenburg ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Tecklenburg nur entgegennehmende Stelle ist. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt, Telefonnummer: 02551/69-2999. |
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Umtausch ausländische Führerscheine | Der Umtausch kann ausschließlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt erfolgen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kollegen dort.
Telefonnummer: 02551/69-2999 |
(bitte bei der Führerscheinstelle des Kreises erfragen) |
Jagdscheine
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Notwendige Unterlagen
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Gebühr
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gültiger Personalausweis Versicherungsnachweis für den beantragten Zeitraum Jagdschein (bei Verlängerung) 1 aktuelles Passbild (bei Neuausstellung bzw. wenn der ausgestellte Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann) Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung bzw. Falknerprüfung im Original (nur bei erstmaliger Erteilung) |
(wird vom Kreis Steinfurt direkt eingefordert)
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elektronische Lohnsteuerkarte
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Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt Ibbenbüren, Uphof 10, 49477 Ibbenbüren (Telefon: 05451/9200) | |
Steuer-Identifikations-Auskunft
(Steuer-ID)
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Personalausweis, Reisepass, ausländerrechtliches Dokument |
keine
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Bitte beachten Sie: Eine telefonische Auskunft über die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch eine Übersendung der Steueridentifikationsnummer per E-Mail ist ebenfalls nicht möglich. |
Meldebescheinigung
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Notwendige Unterlagen
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Gebühr
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gültiger Personalausweis, Reisepass, ausländerrechtliches Dokument |
9,00 €
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Personalausweis u. Pässe | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Elektronischer Personalausweis
Änderung/Neusetzen PIN |
1 aktuelles biometrisches Passbild
bisheriger Personalausweis / Reisepass oder Geburtsurkunde bei Personen bis 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechts-beschluss (Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen) Vollmacht Abholung durch Dritte
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22,80 € (für Personen unter 24 Jahre) 37,00 € (für Personen ab 24 Jahre)
kostenlos |
vorläufiger Personalausweis | 1 aktuelles biometrisches Passbild
bisheriger Personalausweis/Reise-pass oder Geburtsurkunde bei Personen bis 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechtsbeschluss (kurzfristige Ausstellung möglich/höchstens 3 Monate gültig) |
10,00 € |
Reisepass (biometrisch) | 1 aktuelles biometrisches Passbild
bisheriger Reisepass/Personal-ausweis oder Geburtsurkunde bei Personen bis 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechtsbeschluss (Bearbeitungszeit: ca. 5-6 Wochen) |
37,50 € (für Personen unter 24 Jahre)
70,00 € (für Personen ab 24 Jahre) |
Expressreisepass | 1 aktuelles biometrisches Passbild
bisheriger Reisepass / Personal-ausweis oder Geburtsurkunde bei Personen bis 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechtsbeschluss (Bearbeitungszeit: 3-4 Werktage) Vollmacht Abholung durch Dritte
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69,50 € (für Personen unter 24 Jahre) 102,00 € (für Personen ab 24 Jahre)
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vorläufiger Reisepass | 1 aktuelles biometrisches Passbild
bisheriger Personalausweis /Reise-pass oder Geburtsurkunde bei Personen bis 18 Jahre ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich); evtl. Sorgerechtsbeschluss (kurzfristige Ausstellung möglich/nur 1 Jahr gültig) |
26,00 € |
Eine Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich!!!
Bei Beantragung ist ein Nachweis über die Eilbedürftigkeit (z.B. Reiseunterlagen) zwingend einzureichen. |
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Achtung:
Eine Verlängerung von Pässen und Personalausweisen ist generell nicht mehr möglich. Es muss in jedem Fall ein neues Dokument ausgestellt werden. Für die Beantragung eines Passes oder eines Personalausweises ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers (auch des Kindes) zwingend notwendig. Bei Beantragung jeglicher Ausweisdokumente ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen, d. h. es kann nicht das Foto vom alten Dokument vorgelegt werden. |
Gewerbe | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
An- oder Ummeldungen
Einzelunternehmen
GmbH oder GmbH & Co. KG
GbR |
gültiger Personalausweis
gültiger Personalausweis gültiger GmbH-Vertrag Handelsregisterauszug
gültiger Personalausweis gültiger GbR-Vertrag (falls vorhanden) Die 20,00 € sind von jedem Gesellschafter der GbR zu zahlen. Die An- oder Ummeldung muss von jedem Gesellschafter durchgeführt werden. |
20,00 €
20,00 €
20,00 € |
Abmeldungen
Einzelunternehmen, GmbH, GmbH & Co.KG
GbR |
gültiger Personalausweis
gültiger Personalausweis Die 10,00 € sind von jedem Gesellschafter der GbR zu zahlen. Die Abmeldung muss von jedem Gesellschafter durchgeführt werden. |
10,00 €
10,00 €
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Hinweis:
Je nach Art, Lage und Rechtsform des Gewerbes können noch weitere Unterlagen bzw. Erlaubnisse anderer Behörden oder Dienststellen notwendig sein. Vor Anmeldung eines Gewerbes, sollte daher evtl. Rücksprache mit der Finanzbehörde, Steuerberater, Handwerkskammer, IHK, Bauaufsicht gehalten werden. |
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Gewerbezentralregisterauszug | gültiger Personalausweis
genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes, ggf. Ansprechpartner persönliche Beantragung oder durch einen Bevollmächtigten Bearbeitungszeit: in der Regel 5-7 Werktage, max. 14 Tage |
13,00 € |
Hinweis: | Es gibt folgende Belegarten:
Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1): wird dem Antragsteller direkt nach Hause geschickt) Auskunft an eine Behörde (Belegart 9): wird direkt an die entsprechende Behörde gesandt |
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Der Gewerbezentralregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt.
Sie haben einen neuen Personalausweis mit eID? Dann nutzen Sie doch den Online-Service des Bundesamtes für Justiz |