Formulare & Downloads

Formulare

Hier erhalten Sie folgende Formulare als PDF Datei zum herunterladen oder zum ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren schon bei Antragstellung zu entrichten sind.

Steuern und Abgaben

Sicherheit, Ordnung und Bürgerbüro

Meldewesen
Ordnungswesen
Gewerbewesen

Soziales

Wohngeld

Bauen, Planen und Umwelt

Schulamt

Informationen zum Wohngeld incl. Anträgen, Anlagen und Wohngeldrechner, erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen


Unterlagen

Hier finden Sie eine Übersicht der Unterlagen, die wir zur Bearbeitung Ihrer Anträge benötigen. Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren schon bei Antragstellung zu entrichten sind.

Die Zahlung ist bar oder per EC-Cash möglich.

An-, Ab- u. UmmeldungenNotwendige UnterlagenGebühr
Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnunggültiger Personalausweis
(ggf. Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde, wenn kein Kinderreisepass vorliegt)
Wohnungsgeberbescheinigung
keine
Abmeldung einer Hauptwohnung (nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland)gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass)
Wohnungsgeberbescheinigung
keine
Ummeldung innerhalb der Stadt Tecklenburg
(Haupt- oder Nebenwohnung)
gültiger Personalausweis
(ggf. Reisepass)
Wohnungsgeberbescheinigung
keine
Umwandlung der Nebenwohnung zur Hauptwohnunggültiger Personalausweis
(ggf. Reisepass / Kinderreisepass)
Wohnungsgeberbescheinigung
keine

Bitte beachten Sie:

An-, Ab- und Ummeldungen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen!

Bei der An-, Ab- oder Ummeldung muss mindestens eine Person vorstellig werden. Diejenige, die in die Wohnung ein- bzw. auszieht oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Wenn Sie das erste Mal allein mit Ihren Kindern nach Tecklenburg zuziehen oder innerhalb Tecklenburgs umziehen, wird die schriftliche Einverständniserklärung der Person benötigt (Vater oder Mutter), die nicht zu- bzw. umzieht. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, benötigen Sie eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben.

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes nach § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter seit dem 01. November 2015 den Einzug oder Wegzug ins Ausland seines Mieters schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

Die Bestätigung erfolgt dadurch, dass der Vermieter seinem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbestätigung aushändigt.

Diese Wohnungsgeberbescheinigung muss der Mieter beim Einwohnermeldeamt bei seiner Abmeldung (wenn der Mieter ab nun an im Ausland wohnhaft wird) oder bei seiner Anmeldung einreichen.

Ein Mietvertrag reicht nicht aus!

Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

 

Abmeldung wegen Fortzug ins Ausland:

Abmelden müssen Sie sich grundsätzlich nur noch dann, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Von einem Auszug ist auch auszugehen, wenn die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen; sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Abmeldung einer Nebenwohnung:

Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue (Neben-)Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Die Meldebehörde der Hauptwohnung übermittelt die Information an die Meldebehörde der Nebenwohnung.

Aufenthaltsbescheinigung
Notwendige Unterlagen
Gebühr
(notwendig für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt)
gültiger Personalausweis oder Reisepass
9,00 €

 

Beglaubigungen
Notwendige Unterlagen
Gebühr
Beglaubigung einer Kopie
Originaldokument
3,00 €
je Dokument
Beglaubigung einer Unterschrift

zu unterschreibendes Dokument

Personalausweis

3,00 €
je Unterschrift
Hinweis:
Die Unterschrift muss im Rathaus erfolgen.
  
Führungszeugnis (polizeilich)
Notwendige Unterlagen
Gebühr
Europäisches Führungszeugnis

Personalausweis bzw. Reisepass

genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes (entfällt bei Belegart „N“ bzw. „NE“)

persönliche Beantragung

Bearbeitungszeit: bis zu 14 Tage

Die Ausstellung des europäischen Führungszeugnisses dauert ca. 4-5 Wochen.

13,00 €
Hinweis:
Es gibt folgende Belegarten:

Belegart „N“: bei Benutzung für private Zwecke (wird dem Antragsteller direkt nach Hause zugeschickt)

Belegart „O“: bei Benutzung für öffentliche Behörden (wird direkt zur entsprechenden Behörde geschickt)

Belegart „NE“: erweitertes Führungszeugnis bei Benutzung für private Zwecke

Belegart „OE“: erweitertes Führungszeugnis bei Benutzung für öffentliche Behörden

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt.

Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird. Sollten Sie ehrenamtlich tätig sein und ein Führungszeugnis benötigen, ist unbedingt ein schriftlicher Nachweis über die Befreiung von den Gebühren bei Antragstellung vorzulegen.

Ein Europäisches Führungszeugnis kann beantragt werden für Personen, die neben oder statt der deutschen Staatsangehörigkeit diejenige eines anderen Mitgliedsstaates oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Es enthält ne-ben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunfts-EU-Mitgliedstaates, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Sie haben einen neuen Personalausweis mit eID? Dann nutzen Sie doch den Online-Service des Bundesamtes für Justiz

Fischereischeine
Notwendige Unterlagen
Gebühr
Jugendfischereischein
(Alter: 10 bis 16 Jahre)
1 aktuelles Passbild
(entfällt bei Verlängerung)
8,00 €
(einschl. Fischereiabgabe)
Jahresfischereischein
ab 14 Jahre
Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung
(nur bei Erstausstellung)
1 aktuelles Passbild (entfällt bei Verlängerung)
16,00 €
(einschl. Fischereiabgabe)
Fünfjahresfischereischein
Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung
(nur bei Erstausstellung)
1 aktuelles Passbild (entfällt bei Verlängerung)
48,00 €
(einschl. Fischereiabgabe)

Achtung: Grundsätzlich ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Die Verlängerung des Fischereischeines kann auch durch einen Vertreter beantragt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird. Die Ausstellung bzw. Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Er wird erst zu Beginn des Folgejahres verlängert.

Führerscheinangelegenheiten Notwendige Unterlagen Gebühr
Erstmalige Beantragung

(ab 18 Jahren)

1 aktuelles biometrisches Passbild

Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländer-rechtlichen Dokumentes

Nachweis über Erste Hilfe-Schulung (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)

Angabe der Fahrschule
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

augenärztliches Gutachten
hausärztliches Gutachten
(für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)

zusätzlich bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen:

Erklärung Doppelklassen

2. biometrisches Passbild

39,60 €

(mit Probezeit)

38,80 €

(ohne Probezeit)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10,00 €

 

Erstmalige Beantragung

(unter 18 Jahren)

sog. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

1 aktuelles biometrisches Passbild
Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländer-rechtlichen Dokumentes
Nachweis über Erste Hilfe-Schulung (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
Anlage „Begleitetes Fahren ab 17“
Unterschriften beider Sorgeberechtigten
Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen

47,30 €

zzgl. 9,30 €

pro angegebene Begleitperson

Verlängerung EU-Kartenführerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild

Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländerrechtlichen Dokumentes

alten Führerschein

augenärztliches Gutachten

hausärztliches Gutachten

zusätzlich bei Verlängerung der D-Klassen:

Führungszeugnis
(wird im Rahmen der Antragsaufnahme mit beantragt)

Gutachten durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung
(bei Antragstellern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben)

 

38,80 €

 

 

 

 

 

 

 

 13,00 €

 

Die Verlängerung kann für folgende Klassen vorgenommen werden: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E.
Umtausch eines alten Führscheines (grau oder rosa) 1 aktuelles biometrisches Passbild

gültiger Personalausweis / Reisepass

bisheriger (alter) Führerschein

20,20 €
Neuausstellung eines EU-Kartenführerschein aufgrund einer Namensänderung 1 aktuelles biometrisches Passbild

EU-Kartenführerschein

25,30 €
Ersatzausstellung

nach Diebstahl/Verlust

(Neuausstellung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausnahmegenehmigung (falls erforderlich)

1 aktuelles biometrisches Passbild

Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländer-rechtlichen Dokumentes

Achtung! Ausnahmegenehmigung gilt nicht im Ausland!!!

 

41,40 €

 

 

 

 

5,10 €

Internationaler Führerschein

(Voraussetzung für die Beantragung: EU-Kartenführerschein liegt vor oder wird gleichzeitig mit beantragt)

1 aktuelles biometrisches Passbild

Führerschein

16,30 €
Fahrerkarte

(Voraussetzung für die Beantragung: EU-Kartenführerschein liegt vor oder wird gleichzeitig mit beantragt)

1 aktuelles biometrisches Passbild

Führerschein

46,00 €
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

[vormals Schlüsselzahl 95]

1 aktuelles biometrisches Passbild

Führerschein

Nachweis (Module) nach § 4 Abs. 4 BkrfQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

27,50 €
Neuerteilung eines Führerscheines nach Entzug 1 aktuelles biometrisches Passbild

Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländerrechtlichen Dokumentes

zusätzlich: Führungszeugnis (wird im Rahmen der Antragstellung mit beantragt)

 

160,00 €

 

  

13,00 €

 

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

 

 

Für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, Telefonnummer: 02551 69-2999. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung der Umschreibung einen Termin telefonisch oder online (https://termine.kreis-steinfurt.de/) vereinbaren müssen.  

 

Die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis ist während der Dauer des Dienstverhältnisses sowie zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich.
Fahrgastbeförderungsschein

Ersterteilung (Taxischein)

 

(außer Kraftomnibus)

Mindestalter 21 Jahre

Führerschein

Kopie des Personalausweises

Führungszeugnis (Gebühr)
(wird bei Beantragung mit bean-tragt)
augenärztliches Gutachten
Bescheinigung über die hausärztliche Untersuchung

Nachweis über Kurs „Erste Hilfe“

Bei Ersterteilungsanträgen von Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben:

Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Ziff. 2 zur FeV

 

38,80 €

 

  

13,00 €

Fahrgastbeförderungsschein

Verlängerung (Taxischein)

 

(außer Kraftomnibus)

Führerschein

Kopie des Personalausweises

bisheriger Fahrgastbeförderungsschein

Führungszeugnis (Gebühr)

augenärztliches Gutachten

Bescheinigung über die hausärztliche Untersuchung

Bei Verlängerungsanträgen von Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben:

Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Ziff. 2 zur FeV

 

32,90 €

 

  

13,00 €

Zusätzlich zu den Beträgen für die Führerscheingebühren kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 € bzw. 5,10 € hinzu.

 

Achtung! Seit dem 01.01.2017 gibt es einen Direktversand, d. h. Ihr Führerschein wird direkt nach Hause geschickt. Die Gebühren hierfür belaufen sich derzeit auf 5,00 €.

Hierzu das Informationsblatt für Direktversand des Kreises Steinfurt.

Eine Abholung bei der Stadt Tecklenburg ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Tecklenburg nur entgegennehmende Stelle ist. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt, Telefonnummer: 02551/69-2999.

Umtausch ausländische Führerscheine Der Umtausch kann ausschließlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt erfolgen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kollegen dort.

Telefonnummer: 02551/69-2999

(bitte bei der Führerscheinstelle des Kreises erfragen)
Jagdscheine
Notwendige Unterlagen
Gebühr

gültiger Personalausweis

Versicherungsnachweis für den beantragten Zeitraum

Jagdschein (bei Verlängerung)

1 aktuelles Passbild (bei Neuausstellung bzw. wenn der ausgestellte Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann)

Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung bzw. Falknerprüfung im Original (nur bei erstmaliger Erteilung)

(wird vom Kreis Steinfurt direkt eingefordert)

 

elektronische Lohnsteuerkarte
Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt Ibbenbüren, Uphof 10, 49477 Ibbenbüren (Telefon: 05451/9200)
Steuer-Identifikations-Auskunft
(Steuer-ID)
Personalausweis, Reisepass, ausländerrechtliches Dokument
keine
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Auskunft über die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch eine Übersendung der Steueridentifikationsnummer per E-Mail ist ebenfalls nicht möglich.
Meldebescheinigung
Notwendige Unterlagen
   Gebühr
gültiger Personalausweis, Reisepass, ausländerrechtliches Dokument
   9,00 €
Personalausweis u. Pässe Notwendige Unterlagen Gebühr
Elektronischer Personalausweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Änderung/Neusetzen PIN

1 aktuelles biometrisches Passbild

bisheriger Personalausweis /

Reisepass oder Geburtsurkunde

bei Personen bis 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechts-beschluss

Einverständniserklärung

Beiblatt

(Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen)

Vollmacht Abholung durch Dritte

 

22,80 €

(für Personen unter 24 Jahre)

37,00 €

(für Personen ab 24 Jahre)

 

 

 

 

 

 

 

 

kostenlos

vorläufiger Personalausweis 1 aktuelles biometrisches Passbild

bisheriger Personalausweis/Reise-pass oder Geburtsurkunde

bei Personen bis 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechtsbeschluss

Einverständniserklärung

Beiblatt

(kurzfristige Ausstellung möglich/höchstens 3 Monate gültig)

Vollmacht Abholung durch Dritte

10,00 €
Reisepass (biometrisch) 1 aktuelles biometrisches Passbild

bisheriger Reisepass/Personal-ausweis oder Geburtsurkunde

bei Personen bis 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechtsbeschluss

Einverständniserklärung

Beiblatt

(Bearbeitungszeit: ca. 5-6 Wochen)
ACHTUNG! Aufgrund des hohen Aufkommens an Bestellungen bei der Bundesdruckerei verlängert sich die Bearbeitungsdauer auf derzeit ca. 8 Wochen.

Vollmacht Abholung durch Dritte

37,50 €

(für Personen unter 24 Jahre)

 

70,00 €

(für Personen ab 24 Jahre)

Expressreisepass 1 aktuelles biometrisches Passbild

bisheriger Reisepass / Personal-ausweis oder Geburtsurkunde

bei Personen bis 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich; evtl. Sorgerechtsbeschluss

Einverständniserklärung

Beiblatt

(Bearbeitungszeit: 3-4 Werktage)

Vollmacht Abholung durch Dritte

 

69,50 €

(für Personen unter 24 Jahre)

102,00 €

(für Personen ab 24 Jahre)

 

 

vorläufiger Reisepass 1 aktuelles biometrisches Passbild

bisheriger Personalausweis /Reise-pass oder Geburtsurkunde

bei Personen bis 18 Jahre ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich); evtl. Sorgerechtsbeschluss

Einverständniserklärung

Beiblatt

(kurzfristige Ausstellung

möglich/nur 1 Jahr gültig)

26,00 €
Eine Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich!!!

Bei Beantragung ist ein Nachweis über die Eilbedürftigkeit (z.B. Reiseunterlagen) zwingend einzureichen.

Achtung:

Eine Verlängerung von Pässen und Personalausweisen  ist generell nicht mehr möglich. Es muss in jedem Fall ein neues Dokument ausgestellt werden.

Für die Beantragung eines Passes oder eines Personalausweises ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers (auch des Kindes) zwingend notwendig.

Bei Beantragung jeglicher Ausweisdokumente ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen, d. h. es kann nicht das Foto vom alten Dokument vorgelegt werden.

Gewerbe Notwendige Unterlagen Gebühr
An- oder Ummeldungen

 

Einzelunternehmen

 

 

GmbH oder GmbH & Co. KG

 

 

 

 

 

 

GbR

 

 

gültiger Personalausweis

 

 

gültiger Personalausweis

gültiger GmbH-Vertrag

Handelsregisterauszug

 

 

 

 

gültiger Personalausweis

gültiger GbR-Vertrag (falls vorhanden)

Die 20,00 € sind von jedem Gesellschafter der GbR zu zahlen.

Die An- oder Ummeldung muss von jedem Gesellschafter durchgeführt werden.

 

 

20,00 €

 

 

20,00 €

 

 

 

 

 

 

20,00 €

Abmeldungen

 

Einzelunternehmen, GmbH, GmbH & Co.KG

 

 

GbR

 

 

gültiger Personalausweis

 

 

 

gültiger Personalausweis

Die 10,00 € sind von jedem Gesellschafter der GbR zu zahlen.

Die Abmeldung muss von jedem Gesellschafter durchgeführt werden.

 

 

10,00 €

 

 

 

10,00 €

 

Hinweis:

Je nach Art, Lage und Rechtsform des Gewerbes können noch weitere Unterlagen bzw. Erlaubnisse anderer Behörden oder Dienststellen notwendig sein. Vor Anmeldung eines Gewerbes, sollte daher evtl. Rücksprache mit der Finanzbehörde, Steuerberater, Handwerkskammer, IHK, Bauaufsicht gehalten werden.

Gewerbezentralregisterauszug gültiger Personalausweis

genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes, ggf. Ansprechpartner
(entfällt bei Belegart „1“)

persönliche Beantragung oder durch einen Bevollmächtigten

Bearbeitungszeit: in der Regel 5-7 Werktage, max. 14 Tage

13,00 €
Hinweis: Es gibt folgende Belegarten:

Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1): wird dem Antragsteller direkt nach Hause geschickt)

Auskunft an eine Behörde (Belegart 9): wird direkt an die entsprechende Behörde gesandt

 
Der Gewerbezentralregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt.

Sie haben einen neuen Personalausweis mit eID? Dann nutzen Sie doch den Online-Service des Bundesamtes für Justiz