Wahlhelfer

Was sind Ihre Aufgaben als Wahlvorstand?

Zu den Aufgaben gehören:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Vor der Wahl werden die Wahlhelfer gründlich über ihre Aufgabe informiert. Für einige der Wahlhelfer (Wahlvorsteher und Schriftführer) gibt es eine Schulung im Rathaus.

Die Wahllokale haben von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Als Wahlhelfer muss man aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein: Es gibt ein Zwei-Schicht-System. Um 18.00 Uhr muss das Wahlteam allerdings komplett sein: Dann werden gemeinsam die abgegebenen Stimmen gezählt.

Für die Mitarbeit am Wahlsonntag wird eine Entschädigung gezahlt, das so genannte Erfrischungsgeld (mindestens 40,00 Euro).

Sie haben Interesse?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden sich telefonisch unter 05482/703914.

Vielen Dank!

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