Durch die Neufassung des Landeswassergesetzes (LWG) muss die Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsverbandes der Stadt Tecklenburg für die fließenden Gewässer II. Ordnung geändert werden. Bislang erfolgte die Ermittlung der Umlage anhand der Größe der Grundstücksfläche gemessen in m². Nunmehr muss eine Unterteilung nach versiegelter und unversiegelter Fläche in Quadratmetern vorgenommen werden.
Zu diesem Zweck versendet die Stadt Tecklenburg in Kürze Fragebogen zur Ermittlung der versiegelten bzw. unversiegelten Flächen an die Grundstücks-eigentümer. Die versiegelten Flächen sind in den beigefügten Bogen einzutragen und an die Stadtverwaltung zurückzugeben. Alternativ können Sie Ihre Mitteilung auch über unser Online-Formular abgeben.
Zu den versiegelten Flächen gehören unter anderem Gebäudeflächen, Nebengebäude, z.B. Garage, Carport, Gartenhütte Schuppen etc., Zufahrten, Terrassen, Wegeflächen und Stein- und Kiesflächen.
Zu den unversiegelten Flächen gehören Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker, Weiden, Waldflächen und Gewässer.
Weitere Fragen beantwortet die Stadtverwaltung Tecklenburg unter Tel.-Nr. 05482/7039-24.