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Abmeldung des Wohnsitzes

Details

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen (Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Fristen

Abmeldefrist:

  • innerhalb von zwei Wochen nach Auszug

  • Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Bearbeitungsdauer

Die Abmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz