Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen
Details
Zur Haltung von Hunden im Sinne § 3 oder §10 Landeshundegesetz NRW gibt es folgendes zu beachten:
Sie brauchen für das Halten Ihres Hundes eine ordnungsbehördliche Erlaubnis vom Ordnungsamt. Hierzu ist ein Sachkundenachweis sowie der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erforderlich. Antragsformulare erhalten Sie beim Ordnungsamt.
Ihr Hund ist so zu halten, dass eine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen ausgeschlossen ist.
Innerhalb befriedeten Besitztums ist Ihr Hund so zu halten, dass er das Besitztum nicht gegen Ihren Willen verlassen kann.
Außerhalb befriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern auch in den Treppenhäusern und auf Zuwegen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen ist Ihr Hund an der Leine zu führen. Gleichzeitig müssen Sie Ihrem Hund einen Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anlegen.
Ihr Hund darf nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt und körperlich in der Lage sind, den Hund jederzeit sicher an der Leine zu halten, ausgeführt werden.
Auch hier gelten die Pflichten, den Hund mit einem Chip auszustatten und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Ordnungsamt anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus das Ordnungsamt auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.