Nr. 19/2022 Tecklenburger Klimazuschuss – 30.000 € für Klimaschutzmaßnahmen

Ab sofort bezuschusst die Stadt Tecklenburg verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Der Rat der Stadt Tecklenburg hat am 05.04.2022 zum zweiten Mal ein Zuschussprogramm zur Förderung konkreter Klimaschutzprojekte beschlossen. Die Mittel des „Tecklenburger Klimazuschusses“ werden in 2022 für die Bezuschussung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, individuelle Sanierungsfahrpläne sowie Investitionen in klimafreundliche Heizungsanlagen verwendet und sind auf 30.000 € beziffert.

Bürger*innen, Vereine und Unternehmen der Stadt Tecklenburg werden für ihre klimafreundlichen Investitionen am Eigenheim mit bis zu 500,- € je Vorhaben bezuschusst. In diesem Jahr ist sogar eine Doppelförderung aus den drei Bereichen Photovoltaik, energetische Beratung und klimafreundliches Heizen möglich. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der 31. Dezember 2022, vorausgesetzt die Fördermittel sind noch nicht ausgeschöpft.

Die Errichtung von PV-Anlagen und der Bezuschussung von Batteriespeichern zielt auf die energetische Autarkie ab, die in den heutigen Tagen mehr denn je von Bedeutung ist.
Neben der eigenen Stromerzeugung ist es wichtig, dass wir mit erneuerbaren Energien heizen und sowohl Öl- als auch Gasheizungen so schnell wie möglich durch klimafreundliche Heizungsanlagen ersetzen. Klimaschutzmanagerin Frau Nieratschker sieht in der Sanierung von Bestandshäusern eine der größten Herausforderungen des Kilmaschutzes und freut sich, dass durch den Tecklenburger Klimazuschuss erneut eine kommunale Unterstützung geleistet werden kann. „So kommen wir dem Ziel des Kreises Steinfurt bis 2040 klimaneutral zu werden, hoffentlich ein Stück näher.“ Der Masterplan Klimaschutz 2.0 des Kreises Steinfurt zeigt auf, dass beim Umstieg von fossilen Heizungen auf alternative Energieträger in Bestandsgebäuden das höchste jährliche Treibhausgas-Einsparpotential im Vergleich zu den anderen 17 priorisierten Maßnahmen des Masterplans liegt. An zweiter Stelle mit dem jährlich höchsten Treibhausgas-Einsparpotential steht die Errichtung von PV-Anlagen auf privaten Gebäuden.

Die Förderung der Erstellung eines individuelle Sanierungsfahrplans richtet sich an Hauseigentümer*innen, die nicht sicher sind, wo sie mit der Sanierung beginnen sollen. Der Sanierungsfahrplan gibt detailliert Auskunft über den aktuellen Gebäude-Zustand und es werden die sinnvollsten Sanierungen aufgelistet – für sofort und für die kommenden Jahre. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch den Plan ökonomisch und energetisch optimiert. Der individuelle Sanierungsfahrplan geht über eine klassische Energieberatung hinaus und gibt dem Hauseigentümer eine gute Basis, wie das Haus langfristig klimafreundlich saniert werden kann. Wer einmal einen individuellen Sanierungsfahrplan vorliegen hat, profitiert doppelt. Denn seit Anfang 2021 wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um fünf Prozent angehoben, wenn Sanierer förderbare Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan beauftragen. Und das über 15 Jahre lang.

Die genauen Bestimmungen zum Fördergegenstand, Zuwendungsberechtigte und die Höhe der Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie „Tecklenburger Klimazuschuss 2022“.

Für die Teilnahme muss der Förderantrag ausgefüllt werden.

Dokument Förderrichtlinie

Dokument Förderantrag

Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an
Vera Nieratschker
nieratschker@tecklenburg.de | 05482 70-3941