Nr. 20/2022 Osterfeuer im Stadtgebiet Tecklenburg

Die aktuelle Corona-Lage lässt Osterfeuer in diesem Jahr wieder zu. Aus diesem Grund möchte die Stadtverwaltung Tecklenburg, wie bereits in der Vergangenheit, auf die Vorgaben hierzu hinweisen.

Der Stadtrat hat im Mai 2013 eine Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen. In dieser sind in § 14 die Einzelheiten festgelegt. Danach ist der Zweck von Brauchtumsfeuern nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Osterfeuer dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr abgebrannt werden.

Insbesondere ist in der Verordnung bestimmt, dass das Abbrennen eines Osterfeuers frühzeitig durch den Veranstalter schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt anzuzeigen ist. Einzelheiten zu den Bestimmungen und ein Formular für die Anzeige sind im Bereich Service auf der Internetseite der Stadt Tecklenburg (www.tecklenburg.de) zu finden. Sollte sich bereits aus der Anzeige ergeben, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind, wird ein Osterfeuer bereits im Vorfeld untersagt werden. So wird zum Beispiel vorab die Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebäuden (100 Meter) überprüft.

Da es sich bei Osterfeuern zwingend um öffentliche Veranstaltungen handelt, muss bei Verkauf von Alkohol auch eine Gestattung vorab beantragt und genehmigt worden sein.

Ein Antrag zum Abbrennen eines Osterfeuers kann noch bis Donnerstag, den 14.04.2022 16:00 Uhr, gestellt werden.

Das Formular und die Bestimmungen können auch telefonisch angefordert werden. Hierfür können sich Interessierte unter 05482/703939 an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wenden. Die Mitarbeiter beantworten auch gerne weitere Fragen zu diesem Thema.