Nr. 76/2014 Feuerwerksverbot in der Tecklenburger Altstadt
Jedes Jahr erneut kommt es um die Silvesterzeit zu zahlreichen Unfällen und Bränden, die durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden. Um derartigen Gefahrensituationen vorzubeugen, wurde mit Änderung des Sprengstoffgesetzes und Erlass der 1. Sprengstoffverordnung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und auch allen anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer...