Nr. 54/2018 Feuerwerksverbot in der Tecklenburger Altstadt
Auch in diesem Jahr möchte die Stadt Tecklenburg ihre Einwohner und Gäste darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der historischen Tecklenburger Altstadt verboten ist. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, welches das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,...