Das Land NRW hat die aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuern für sämtliche Städte und Gemeinden ermittelt und in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die ausführlichen Informationen sind hier zu finden Aufkommensneutrale Hebesätze | Finanzverwaltung NRW.
Für Tecklenburg wurde ab 2025 ein Hebesatz von 305 % bei der Grundsteuer A und 683 % bei der Grundsteuer B ermittelt.
Zudem wurden differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke nach dem von der Landesregierung angekündigten neuen Grundsteuerhebesatzgesetz NRW mitgeteilt.
Aufgrund der geänderten Bewertungsmodelle zur Grundsteuer wurden allen Grundeigentümern vom Finanzamt neue Messbeträge ab 2025 zugewiesen. In der Summe fallen diese niedriger aus als die bisherigen.
Die Stadt Tecklenburg ist an die Empfehlungen des Landes nicht gebunden. Über die Höhe der Hebesätze ab 2025 wird allein der Stadtrat entscheiden