Informationen zum Vorhaben 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) | Raumverträglichkeitsuntersuchung und FAQ der Bezirksregierung Münster | Öffentliche Web-Anwendung der Leitungsbauvorhaben Kreis Steinfurt | Petition
Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien stellt das Energiesystem vor große Herausforderungen. Die Stromerzeugung hat sich in Deutschland räumlich stark verlagert. Dadurch werden zusätzliche Übertragungs- und Verteilungskapazitäten notwendig.
Gründe hierfür sind unter anderem der Ausbau der Windenergie im Norden und Osten Deutschlands. Das Stromnetz bildet das Rückgrat einer gelungenen Energiewende. Damit die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, sind mehrere tausend Kilometer neue Stromtrassen notwendig. Die Liste mit konkreten Vorhaben zum Leitungsbau sind im Bundesbedarfsplan des Bundes (BBPlG) gekennzeichnet. Für diese Vorhaben besteht ein überragendes öffentliches Interesse. Damit ist gesetzlich verankert, dass die jeweilige Leitung gebraucht wird.
Die Amprion GmbH hat die Aufgabe, die Übertragungskapazität innerhalb Nordrhein-Westfalens zu erhöhen. Das Vorhaben zum Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung mit dem Namen „Westerkappeln – Gersteinwerk” ist seit Mitte 2022 gesetzlich als Vorhaben 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist Amprion mit dem gesetzlichen Auftrag betraut, dieses Netzausbauprojekt zu planen, umzusetzen und die Leitung anschließend zu betreiben.
Der Ausbau soll als Höchstspannungsfreileitung erfolgen. Dazu werden derzeit mögliche Ausbaukorridore der Öffentlichkeit vorgestellt. Gegen diesen Ausbau formieren sich nun Interessengemeinschaften in den Kommunen. Unter anderem wird kritisiert, dass der Ausbau nicht vorrangig in Gestalt einer Erdverkabelung geplant wird.
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Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung
In die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster fällt die Raumverträglichkeitsprüfung des Vorhaben Nr. 89, die voraussichtlich mit Antragstellung durch die Amprion GmbH im Herbst 2024 beginnen wird. Inhalt dieser Prüfung ist unter anderem die Frage des Verlaufes des Trassenkorridors.
Im Vorgriff darauf hat die Bezirksregierung wesentliche Aspekte einer Raumverträglichkeitsprüfung, Dokumente zum Vorhaben und eine FAQ-Liste auf ihrer Homepage bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass noch kein Antrag auf Raumverträglichkeitsprüfung bei der Bezirksregierung Münster vorliegt und das Prüfungsverfahren somit noch nicht eröffnet wurde.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung das Planfeststellungverfahren beginnt, für das ebenfalls die Bezirksregierung Münster die zuständige Behörde ist. Im Planfeststellungverfahren wird vor allem die Frage nach dem genauen Verlauf der Leitung innerhalb des Trassenkorridors betrachtet.
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Öffentliche Web-Anwendung der Leitungsbauvorhaben Kreis Steinfurt
Im Kreis Steinfurt sind mehrere Stromtrassenvorhaben in Planung. Diese sind entweder als Erdkabel oder Freileitung geplant. Die Verfahrensstände dieser Vorhaben sind sehr unterschiedlich weit fortgeschritten.
Der Kreis Steinfurt hat eine GIS-Web-Anwendung mit den geplanten Stromtrassen, den Schutzgebieten und den Windenergieanlagen (Bestand/Planung) eingerichtet. Unter dem nachfolgenden Link Leitungsbauvorhaben (arcgis.com [Link: https://experience.arcgis.com/experience/d79fe521c80f4c3b9fc8dc38d6493db7]) ist die Web-Anwendung abrufbar.
Diese Karten-Anwendung soll Ihnen helfen, sich schnell einen Überblick vor Ort zu verschaffen, wo mögliche Trassenkorridore vorgesehen sind. In dieser Anwendung sind alle Leitungsbauvorhaben mit Stand April 2024 abgebildet. Die Leitungsbauvorhaben werden hier unterschieden in Freileitung (gestrichelte Linien bzw. Korridore) oder Erdkabel (durchgezogene Linien bzw. Korridore). Trassenkorridore bestehen für alle Stromleitungen. Falls bereits genauere Trassenverläufe existieren, werden diese ebenfalls abgebildet.
Die Hintergrundkarten werden maßstabsbezogen angezeigt. Auch das Einladen von Luftbildern ist möglich. Beim Anklicken der Leitungstrassen oder -korridore erscheint ein Pop-Up-Fenster mit weiteren Informationen zum Vorhaben. Falls Sie weitere Arbeitshilfen für die Web-Anwendung benötigen sollten, können Sie diese dem angefügten Dokument entnehmen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Leitungsbauvorhaben finden Sie auf der Seite des Übertragungsnetzbetreibers Amprion Netzausbau (amprion.net [link: https://www.amprion.net/Netzausbau/]) oder der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur – Netzausbau Strom [link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzentwicklungSmartGrid/Strom/start.html].
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Petition
Aufgrund entsprechender Ratsbeschlüsse stellen die Bürgermeister der Kommunen Ladbergen, Lienen, Lengerich und Tecklenburg („Triple L-T“) eine Petition gemäß Art. 17 GG zur Verlegung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabel im südlichen Tecklenburger Land beim Deutschen Bundestag. Der Wortlaut der Petition lautet:
Zum Erhalt der gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Natur im südlichen Tecklenburger Land fordern wir für die Verlegung der Höchstspannungsleitung des Vorhabens 89 (Westerkappeln – Gersteinwerk) nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in der „Anlage (zu §1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan“ das Vorhaben 89 mit dem Kennzeichen „F“ zu versehen, um eine Erdverkabelung als Pilotprojekt im Ganzen oder in Teilbereichen zu ermöglichen.
Download Petition:
Petition_Erdverkabelung
183,39 KB
Hinweise:
Die ausgefüllten Petitionen sind der Stadt Tecklenburg bis zum 30. August 2024 wieder zuzuleiten.
Sollten Sie Unterschriftensammlungen vornehmen wollen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Lengerich auf.
Ansprechpartner:
Herr Schulte
FD 18 / Bürgermeisterbüro und Wirtschaftsförderung und 1 Weitere
+49 5481 33-418
E-Mail senden
Eine ergänzende Online-Petition beim Deutschen Bundestag befindet sich in der Vorbereitung.