Durch Aushang am Verwaltungsgebäude der Stadt Tecklenburg, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung
- 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
hier: Änderung der Auslegungsfrist
einsehbar.
Folgende Unterlagen liegen zur Einsicht bereit:
Ergänzend finden Sie die Bekanntmachung vom 03.05.2018 hier:
Tecklenburg, 14.05.2018
gez. Stefan Streit