Das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen hat die Region fest im Griff. Immer weiter steigende Zahlen von Covid-19-Infizierten führen beginnend mit der Datenübermittlung an den und vom Kreis Steinfurt über die Kommunen zu immer länger werdenden Bearbeitungszeiten.
Um dem entgegenzusteuern und die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger unter den gegebenen Umständen so gering wie möglich zu halten und zeitliche Verzögerungen so weit wie möglich zu vermeiden, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Paragraph 14 der aktuellen Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes einen Weg geschaffen, den jetzt auch die Stadt Tecklenburg gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt gehen will.
Wenn das Ergebnis eines PCR-Tests oder das Ergebnis eines Schnelltests einer Teststelle auf das Corona-Virus positiv ist, ist die infizierte Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in häusliche Isolierung zu begeben.
Ab Mittwoch, den 09. Februar 2022, gilt: Infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige erhalten keine Ordnungsverfügung mehr durch das örtliche Ordnungsamt der Stadt Tecklenburg. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig durch die Bürgerinnen und Bürger nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW, also nach sieben Tagen mit Freitestung. Ohne Testung endet sie nach zehn Tagen.
Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von infizierten Personen müssen sich in Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind geboostert oder frisch genesen bzw. frisch doppelt-geimpft (maximal 90 Tage darf die zweite Impfung zurückliegen). Infizierte Personen müssen ihre engen Kontaktpersonen außerhalb ihres Haushalts selbstständig kontaktieren. Diese sollen sich dann „bestmöglich isolieren“ und sich testen lassen. Nur noch in Einzelfällen wird die Stadt Tecklenburg ggf. tätig werden. Eine ausdrückliche behördliche Anordnung der zuständigen Behörde für den Einzelfall geht den Regelungen der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung immer vor und ist stets zu beachten.
Wer in seiner Corona-Warn-App eine rote Warnmeldung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhält, also Kontakt mit einer/einem positiv Getesteten hatte, hat keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen PCR-Test, ist aber aufgefordert, unverzüglich einen Schnelltest in einer Teststelle vornehmen zu lassen und sich bis zum Vorliegen des negativen Ergebnisses abzusondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, zu vermeiden und die Hygieneschutzmaßnahmen und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten.
08Feb