Die Landesregierung hat – wie angekündigt – die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 02. April 2022 verlängert.
Folgendes gilt bis zum 02. April für den Besuch des Rathauses:
- persönlicher Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
- 3G Zugangsregelung bleibt gültig
- Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) bleibt bestehen
- Abstands- und Hygienekonzepte sind einzuhalten
Termine vergibt die Verwaltung telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpersonen sind zu finden unter:
www.tecklenburg.de/buergerservice/rathaus/ihre-ansprechpartner-nach-themen/
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich eine Vielzahl von Angelegenheiten auch per Telefon und per E-Mail erledigen lässt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin während der sonst regulären Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo.-Fr. 8.30 – 12.30 Uhr
Di.+Mi. 14:30 – 16:00 Uhr
Do. 14:30 – 17:30 Uhr