Informationsveranstaltung über das Schöffen-Amt
Mehr als 60.000 Menschen sind in Deutschland als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Amts- und Landgerichten tätig. Auch wenn sie kein Jura-Studium absolviert haben und keine Robe tragen, spielen Schöffinnen und Schöffen eine gewichtige Rolle im demokratischen Rechtssystem. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. 2023 steht erneut eine Schöffenwahl für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 an.
Darüber, welche Rechte und Pflichten mit dem verantwortungsvollen Ehrenamt verbunden sind, können sich Interessierte in einer Informationsveranstaltung der Volkshochschule Emsdetten-Greven-Saerbeck informieren. Der als Schöffe tätige Dozent Ronald Kirsch gibt nach einer allgemeinen Einführung ins Thema praxisbezogene Einblicke in die vielfältige und spannende Tätigkeit.
Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntnisse verfügen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Antritt des Amtes.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Gemeindeverwaltung Saerbeck am
9. Februar um 19 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses Saerbeck, Ferrières-Straße 12, Saerbeck, statt.
Anmeldungen können über die Homepage der vhs (www.vhs-egs.de), unter Tel. 02572/960370 oder per E-Mail (kontakt@vhs-egs.de) erfolgen.
Weitere Auskünfte über das Schöffenamt erteilt Susanne Tobergte von der Stadtverwaltung Tecklenburg. Kontakt: tobergte@tecklenburg.de, Tel. 05482/703917.