Tecklenburger Klimazuschuss – 25.000 € für Sanierungsmaßnahmen

Die Stadt Tecklenburg bezuschusst erneut verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Klimaschutzes. Die Mittel des „Tecklenburger Klimazuschusses“ werden in 2023 für die Bezuschussung von Photovoltaikanlagen, klimafreundliche Heizsysteme sowie verschiedene Arten von Dämmung verwendet und sind auf 25.000 € beziffert.

Bild: Fördergegenstände in 2023

Anträge für den Tecklenburger Klimazuschuss 2023, der sich an Bürger*innen, Vereine und Unternehmen richtet, können ab dem 17.04.23 über ein Online-Formular, welches auf der Seite der Stadt veröffentlicht wird, beantragt werden. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen und der Einbau von klimafreundlichen Heizsystemen werden mit bis zu 500 € gefördert und Dämm-Vorhaben mit bis zu 750 € bzw. mit bis zu 1.000 € bei Dämmung mit ökologischen Dämmstoffen.

Die Anreiz-Förderung richtet sich an Personen, die zur Zeit Sanierungsmaßnahmen planen und noch nicht in der Umsetzung sind. Für die Antragsstellung wird ein Angebot vom Fachunternehmer benötigt. Wichtig ist, dass die Firma bei der Antragsstellung noch nicht beauftragt wurde. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides von der Stadt kann die Firma beauftragt werden. Damit alle Antragssteller*innen zeitnah ihre gewünschte Fachfirma beauftragen können, ist das Klimaschutzmanagement um eine schnelle Antragsbearbeitung bemüht. Die Antragssteller haben dann bis zum 31. Oktober 2024 Zeit, ihre Maßnahme umzusetzen. Nach Fertigstellung kann die Schlussrechnung inklusive weiterer erforderlicher Nachweise eingereicht werden, und der Antragssteller erhält seinen Zuschuss.

Anträge können generell bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden, sofern die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Der Tecklenburger Klimazuschuss 2023 muss noch final vom Rat der Stadt Tecklenburg beschlossen werden. D.h. alle Zuwendungsbescheide werden zunächst unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates am 10.05.2023 erstellt. Damit möchten wir allen Tecklenburger*innen entgegenkommen, die bereits auf die Förderung warten und so zeitnah das geplante Bauvorhaben beauftragen können.

Die gnauen Bestimmungen zum Fördergegenstand, Zuwendungsberechtigte und die Höhe der Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie „Tecklenburger Klimazuschuss 2023“.

Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an
Vera Nieratschker
nieratschker@tecklenburg.de | 05482 70-3941