Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Bekanntmachung und Bereithaltung der gutachterlichen Stellungnahme gem. § 32 Abs. 3 LPlG NRW

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben die Regionalplanungsbehörden bei der Bezirksregierung Münster sowie beim Regionalverband Ruhr auf Grundlage der Verfahrensunterlagen sowie aller eingereichten Stellungnahmen und der Erkenntnisse aus dem gem. § 32 Abs. 2 LPlG NRW durchgeführten Erörterungstermin eine gutachterliche Stellungnahme nach § 15 Abs. 1 S. 4 ROG erstellt und diese der Vorhabenträgerin (Amprion GmbH) am 31. März 2025 übermittelt.

Sie bildet das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung.

Die gutachterliche Stellungnahme einschließlich ihrer Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren in Raum 460 während der Dienststunden der Stadtverwaltung Tecklenburg  zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.

Sie kann auch über die nachfolgende Internetseite der Bezirksregierung Münster eingesehen und heruntergeladen werden:

https://url.nrw/brms_raumvp_westerkappel_gersteinwerk