Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Tecklenburg am 14. September 2025 und einer evtl. Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und des Landrates / der Landrätin am 28. September 2025

einsehbar.

Tecklenburg, 14.08.2025

Stadt Tecklenburg
Der Bürgermeister
In Vertretung

gez.
Kordsmeyer
(Allgemeiner Vertreter und Wahlleiter)