Der Rat der Stadt Tecklenburg hat in seiner Sitzung am 25.11.2014 beschlossen, den Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch Änderungen oder Ergänzungen erfahren hat, gemäß § 6 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) neu bekanntzumachen.
HINWEIS:
Die Neubekanntmachung hat allein deklaratorische Wirkung. Maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen und Ergänzungen, die der Neubekanntmachung vorangegangen sind.
Die Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tecklenburg sowie die ursprüngliche Planfassung, die Ergänzungs- und Änderungspläne und die Begründung wird gemäß § 6 BauGB während der allgemeinen Dienstzeiten bzw. nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Tecklenburg, Zum Kahlen Berg 2, 49545 Tecklenburg, Zimmer 308, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Zudem kann die Neufassung des Flächennutzungsplanes auch unter www.tecklenburg.de eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der Neubekanntmachungsbeschluss des Rates der Stadt Tecklenburg vom 25.11.2014 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 6 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Tecklenburg, 01.12.2014
Stadt Tecklenburg
Der Bürgermeister
gez. Stefan Streit