Nr. 21/2015 Stadt führt Hundebestandsaufnahme durch

In der nächsten Woche startet die von der Stadt Tecklenburg bereits angekündigte Hundebestandsaufnahme. Diese Maßnahme ist notwendig geworden, da immer wieder festgestellt wird, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der ehrlichen Steuerzahler wird deshalb eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet von Tecklenburg durchgeführt.

Circa 4.200 Haushalte im Stadtgebiet werden in der Zeit vom 21. Mai 2015 bis vor­aussichtlich 27. Juni 2015 durch Mitarbeiter der Fachfirma Springer Kommunale Dienste GmbH, aufgesucht. Die von der Stadt Tecklenburg beauftragte Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt tatsächlich von der Stadt Tecklenburg beauftragt ist, lässt sich die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Mitarbeitern der Firma sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehal­ter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und ggf. mit einer Geldbuße rechnen.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 78,00 EUR für einen Hund. Werden zwei Hunde gehalten, so ist für jeden Hund eine jährliche Steuer von 91,00 EUR zu ent­richten. Bei drei oder mehr gehaltenen Hunden erhöht sich die Steuer auf 105,00 EUR je Hund.

Hundehalter, die ihre Hunde bisher nicht zur Steuer angemeldet haben, erhalten Gelegenheit, dieses kurzfristig nachzuholen. Anmeldungen werden schriftlich, telefo­nisch oder auch persönlich beim Steueramt der Stadt Tecklenburg im Rathaus, Zum Kahlen Berg 2, Tel.-Nr.: 05482/73-33 oder 73-34, entgegengenommen.