Heimatpreis und Jugendförderpreis des Rates

Jedes demokratische Gemeinwesen lebt von der Bereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv und freiwillig für die Gestaltung und Entwicklung der eigenen Gesellschaft einzusetzen. Bürgerschaftliches Engagement gehört dabei zu den konstitutiven Elementen der parlamentarischen Demokratie, ohne dass es staatlicherseits gesteuert, verordnet oder gar erzwungen werden kann und darf.

Die Stadt Tecklenburg ist geprägt durch ein Vielzahl ehrenamtlicher Tätigkeiten und einem außergewöhnlichen Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl. Dieses Engagement soll neben dem unterjährigen persönlichen Dank des Bürgermeisters und der Ratsmitglieder durch persönliche Ansprache verdienter Bürgerinnen und Bürger eine institutionalisierte Würdigung erfahren.

Der Rat der Stadt Tecklenburg hat deshalb in seiner Sitzung vom 20.09.2022 beschlossen, besonderes ehrenamtliches Engagement jährlich mit dem Heimatpreis (früher: Bürgerpreis) des Rates der Stadt Tecklenburg zu würdigen. In seiner Sitzung vom 15.09.2020 hat der Rat der Stadt Tecklenburg zudem die Auslobung eines Jugendförderpreises gekoppelt an den Heimatpreis beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 20.06.23 wurde den Durchführungsbestimmungen für den Jugendförderpreis zugestimmt.

Die Schirmherrschaft für den Heimatpreis und den Jugendförderpreis des Rates der Stadt Tecklenburg liegt beim Bürgermeister der Stadt Tecklenburg.

Heimatpreis:
Jede Einzelperson, jeder Verein, jede Institution oder Organisation aus der Stadt Tecklenburg und Umgebung kann Vorschläge für Preisträger*innen machen, auch wenn der/die vorgeschlagene Preisträger*in nicht aus der Stadt Tecklenburg stammt. Entscheidend ist das aktive Engagement der vorgeschlagenen Person in der Stadt Tecklenburg. Bei den Preisträger*innen kann es sich um eine Einzelperson, einen Verein, eine Institution oder Organisation handeln.

Jugendförderpreis:
Es sollen besondere Projekte und Aktionen innerhalb wie außerhalb von Vereinen und Verbänden gewürdigt werden, die für die betroffenen Jugendlichen bzw. für das Gemeinwesen in Tecklenburg von hohem Nutzen sind. Dies können beispielsweise Projekte aus dem Kulturbereich, der Sozialen Arbeit, dem Umweltschutz usw. sein. Ein Wirken des Engagements über die Stadtgrenzen hinaus steht einer Preisverleihung nicht im Wege, sofern das Engagement schwerpunktmäßig in der Stadt Tecklenburg angesiedelt ist oder von hier aus modellhaft auch für andere Kommunen entstanden ist.

Jede Einzelperson, jeder Verein, jede Institution oder Organisation aus der Stadt Tecklenburg und Umgebung kann Vorschläge für Preisträger-Projekte und -Aktionen machen. Es gibt insgesamt bis zu 3 Preisträger, die ein entsprechendes gestaffeltes Preisgeld erhalten. Der Geldbetrag soll den Jugendlichen der jeweiligen Projekte ohne Auflagen zur Verfügung gestellt werden, damit sie im Rahmen ihres Engagements nach eigenen Vorstellungen darüber verfügen können.

Vorschläge, die bereits vor diesem Aufruf eingereicht wurden, müssen nicht erneut eingereicht werden, sie sind automatisch im Auswahlverfahren.

Die Vorschläge können formlos gesendet werden an die

Stadtverwaltung Tecklenburg
Fachbereichsleitung 20
Ansgar Wallmeyer
Landrat-Schultz-Straße 1
49545 Tecklenburg
wallmeyer@tecklenburg.de

Die Eingangsfrist für Vorschläge endet am Sonntag, 15. Oktober 2023.

Eine vom Rat der Stadt Tecklenburg zu bildende Findungskommission wird dann über die Preiswürdigkeit entscheiden. Vorschläge können jederzeit eingereicht werden. Die Preisverleihung wird jeweils zum Jahresende erfolgen. Die genauen Termine werden auf der Homepage der Stadt Tecklenburg sowie den lokalen Medien bekannt gegeben werden.

Durchführungsbestimmungen Heimatpreis

Durchführungsbestimmungen Jugendförderpreis