Bekanntmachung „52. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB“

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung

52. Änderung des Flächennutzungsplanes , hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB

einsehbar.

Unter dem folgenden Link können Sie die Unterlagen ab dem 10.01.2025 einsehen und eine Stellungnahme hierzu abgeben:  https://tecklenburg.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bauleitplanung-online-in-beteiligung/

Tecklenburg, 02.01.2025
gez.
Der Bürgermeister