Bekanntmachung „Bebauungsplan  Nr. 32 „Harkenstraße Nord II“, hier: Bekanntmachung der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB“

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung

Bebauungsplan  Nr. 32 „Harkenstraße Nord II“, hier: Bekanntmachung der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

einsehbar.

Unter dem folgenden Link können Sie die Unterlagen ab dem 10.01.2025 einsehen und eine Stellungnahme hierzu abgeben:  https://tecklenburg.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bauleitplanung-online-in-beteiligung/

Tecklenburg, 02.01.2025
gez.
Der Bürgermeister