Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 26. Mai 2019

Über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl in der Stadt Tecklenburg am 26. Mai 2019 gibt es eine Bekanntmachung. Die Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel des Rathauses der Stadt Tecklenburg, Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg und durch Veröffentlichung im Internet unter www.tecklenburg.de.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 26. Mai 2019