Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die

einsehbar.

Tecklenburg, den 12.04.2022

Stadt Tecklenburg
Der Bürgermeister

gez. Stefan Streit