Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Zum Kahlen Berg 2, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die Bekanntmachung

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014
einsehbar.

Tecklenburg, den 28.04.2014

Stadt Tecklenburg
Der Bürgermeister
gez. Stefan Streit