Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)
Details
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Einfache Meldebescheinigung
In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.
Erweiterte Meldebscheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung ergänzt um weitere Daten (z. B. Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung mit aufgenommen werden.
Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerbüro, oder können diese Online beantragen.
Die Antragsstellung kann persönlich erfolgen, durch ein Familienmitglied oder durch eine dritte Person mit Vollmacht.
Termine
Online-Dienste
Voraussetzungen
Antragstellerin bzw. Antragsteller ist oder war in Tecklenburg gemeldet.
Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
bzw.Aufenthaltstitel und Nationalpass
(Nur die Vorlage des Aufenthaltstitels reicht nicht aus. Dieser gilt immer nur in Verbindung mit dem Nationalpass.)bei einer Beantragung durch eine dritte Person, ist für die sofortige Aushändigung eine Vollmacht erforderlich
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Bescheinigung sofort mitnehmen.
Bei Online-Bestellung wird die Bescheinigung sofort ausgestellt. Der Postweg muss aber einkalkuliert werden.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie
persönlich in der Bürgerberatung beantragen und sofort mitnehmen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
selbst online bestellen und bezahlen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Wenn eine andere Person die Bescheinigung in der Bürgerberatung beantragen und mitnehmen soll, wird:
eine formlose Vollmacht,
der Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und Nationalpass der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und
der Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und Nationalpass der Abholerin bzw. des Abholers
benötigt.