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Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)

Details

Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

Einfache Meldebescheinigung
In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.

Erweiterte Meldebscheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung ergänzt um weitere Daten (z. B. Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung mit aufgenommen werden.

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerbüro, oder können diese Online beantragen.

Die Antragsstellung kann persönlich erfolgen, durch ein Familienmitglied oder durch eine dritte Person mit Vollmacht.

Voraussetzungen

  • Antragstellerin bzw. Antragsteller ist oder war in Tecklenburg gemeldet.

Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    bzw.

  • Aufenthaltstitel und Nationalpass
    (Nur die Vorlage des Aufenthaltstitels reicht nicht aus. Dieser gilt immer nur in Verbindung mit dem Nationalpass.)

  • bei einer Beantragung durch eine dritte Person, ist für die sofortige Aushändigung eine Vollmacht erforderlich

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Bescheinigung sofort mitnehmen.

  • Bei Online-Bestellung wird die Bescheinigung sofort ausgestellt. Der Postweg muss aber einkalkuliert werden.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung können Sie

  • persönlich in der Bürgerberatung beantragen und sofort mitnehmen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

  • selbst online bestellen und bezahlen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

Weiterführende Informationen

Wenn eine andere Person die Bescheinigung in der Bürgerberatung beantragen und mitnehmen soll, wird:

  • eine formlose Vollmacht,

  • der Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und Nationalpass der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und

  • der Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und Nationalpass der Abholerin bzw. des Abholers

benötigt.