Abholung Personalausweis bzw. Reisepass
Details
Abholung des Personalausweises:
persönlich; bei Kindern unter 16 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
durch einen Dritten mittels Vollmacht
(sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, kann eine Aushändigung mittels Vollmacht nicht erfolgen)
Abholung des Reisepasses:
persönlich; bei Kindern unter 18 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
durch einen Dritten mittels Vollmacht
Termine
Online-Dienste
Kosten
Es entstehen keine Kosten, da diese schon bei Beantragung des jeweiligen Ausweisdokumentes zu entrichten waren.
Hinweise
Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.
Unterlagen
Ihr alter Personalausweis/Reisepass (Ausnahme: alter Personalausweis/Reisepass ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden)
Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises bzw. Reisepasses