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Abholung Personalausweis bzw. Reisepass

Details

Abholung des Personalausweises:

  • persönlich; bei Kindern unter 16 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil

  • durch einen Dritten mittels Vollmacht
    (sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, kann eine Aushändigung mittels Vollmacht nicht erfolgen)

Abholung des Reisepasses:

  • persönlich; bei Kindern unter 18 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil

  • durch einen Dritten mittels Vollmacht

Hinweise

Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.

Begriffe im Kontext

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