Abholung Personalausweis bzw. Reisepass
Details
Abholung des Personalausweises:
persönlich; bei Kindern unter 16 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
durch einen Dritten mittels Vollmacht
(sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, kann eine Aushändigung mittels Vollmacht nicht erfolgen)
Abholung des Reisepasses:
persönlich; bei Kindern unter 18 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
durch einen Dritten mittels Vollmacht
Hinweise
Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.
Begriffe im Kontext
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