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Führerschein - Personenbeförderungsschein (Taxischein) Ersterteilung oder Verlängerung

Details

Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.

Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig

Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.

Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.

Kosten

40,00 € (bei Erstbeantragung)

32,90 € (bei Verlängerung)

zzgl. Verwaltungsgebühren

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.

Unterlagen

Erteilung eines Personenbeförderungsscheines:

  • Kopie des Personalausweises

  • Kopie des aktuellen Führerscheines

  • augenärztliche Bescheinigung

  • hausärztliche Bescheinigung

  • Nachweis über Kurs „Erste Hilfe“

  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle

  • Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)

Verlängerung des Personenbeförderungsscheines:

  • Kopie des Personalausweises

  • Kopie des aktuellen Führerscheines

  • augenärztliche Bescheinigung

  • hausärztliche Bescheinigung

  • Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)

  • Kopie des aktuellen Personenbeförderungsscheines

  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle (nur, wenn der Antragsteller das 60.Lebensjahr vollendet hat)

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung

  • Fahrerlaubnisverordnung