Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis FQN (Ersterteilung und Verlängerung)
Details
Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig
Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.
Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
Termine
Online-Dienste
Kosten
35,00 €
inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühren
Fristen
Voraussetzungen
Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.
Unterlagen
Ersterteilung des FQN:
aktuelles biometrisches Lichtbild
Kopie des Personalausweises
Kopie des Führerscheines
Verlängerung des FQN:
aktuelles biometrisches Lichtbild
Kopie des Personalausweises
Kopie des Führerscheines
Kopie des aktuellen FQN
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung
Fahrerlaubnisverordnung