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Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis FQN (Ersterteilung und Verlängerung)

Details

Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.

Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig

Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.

Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.

Kosten

35,00 €

inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühren

Fristen

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.

Unterlagen

Ersterteilung des FQN:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Kopie des Personalausweises

  • Kopie des Führerscheines

Verlängerung des FQN:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Kopie des Personalausweises

  • Kopie des Führerscheines

  • Kopie des aktuellen FQN

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung

  • Fahrerlaubnisverordnung