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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Innenstadt - Anwohnerparkausweis

Details

Zum Befahren der Tecklenburger Altstadt wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt für Handwerker, Lieferanten (außerhalb der Lieferzeiten) und Anwohner gleichermaßen.

Wenn Sie eine private Stellfläche besitzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen. Dieser Parkausweis

  • gilt nur für private Stellflächen

  • gilt für ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Voraussetzungen

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

  • Sie sind Handwerker

  • Sie sind Lieferant (außerhalb der Lieferzeit)

  • Sie sind Anwohner

Beantragung eines Anwohnerparkausweises

  • Sie sind Anwohner der Tecklenburger Altstadt, Brochterbecker Straße oder Schloßstraße

  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen können Sie Ihre Ausnahmegenehmigung bzw. Ihren Anwohnerparkausweis sofort mitnehmen.

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Verwaltungs-Vorschrift zur StVO