Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Innenstadt - Anwohnerparkausweis
Details
Zum Befahren der Tecklenburger Altstadt wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt für Handwerker, Lieferanten (außerhalb der Lieferzeiten) und Anwohner gleichermaßen.
Wenn Sie eine private Stellfläche besitzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen. Dieser Parkausweis
gilt nur für private Stellflächen
gilt für ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug
Termine
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Voraussetzungen
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Sie sind Handwerker
Sie sind Lieferant (außerhalb der Lieferzeit)
Sie sind Anwohner
Beantragung eines Anwohnerparkausweises
Sie sind Anwohner der Tecklenburger Altstadt, Brochterbecker Straße oder Schloßstraße
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Personalausweis oder Reisepass
Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen können Sie Ihre Ausnahmegenehmigung bzw. Ihren Anwohnerparkausweis sofort mitnehmen.
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verwaltungs-Vorschrift zur StVO