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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Innenstadt - Anwohnerparkausweis

Details

Zum Befahren der Tecklenburger Altstadt wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt für Handwerker, Lieferanten (außerhalb der Lieferzeiten) und Anwohner gleichermaßen.

Wenn Sie eine private Stellfläche besitzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen. Dieser Parkausweis

  • gilt nur für private Stellflächen

  • gilt für ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug

Begriffe im Kontext

Befahren der Innenstadt, Anwohnerparkausweis, parken, Ausnahmegenehmigung, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Anwohner, Bewohner , Bewohnerparken