Führerschein - Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196 oder 197
Details
Für alle Führerscheinangelegenheiten ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die Stadt Tecklenburg wird in Führerscheinangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig
Alle Anträge (außer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. So ersparen Sie sich den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.
Weitere Informationen, als die unten stehenden, erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
Online-Dienste
Kosten
46,30 €
inkl. Direktversand, zzgl. Verwaltungsgebühr
Voraussetzungen
Der Antrag kann nur im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg entgegengenommen werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.
Unterlagen
1 biometrisches Lichtbild
Personalausweis
aktueller Führerschein
Nachweis nach Anlage 7a zur FeV über Fahrerschulung (zusätzlich bei Schlüsselzahl 96)
Nachweis gem. Anlage 7b zur FeV über Fahrerschulung (zusätzliche bei Schlüsselzahl 196)
Nachweis gem.§ 5a Abs. 4 FahrschAusbO über praktische Ausbildung mit Schaltgetriebe der Klasse B (zusätzlich bei Schlüsselzahl 197)
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung
Fahrerlaubnisverordnung