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Fischereischein

Details

Die Erteilung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind.

Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei. Er gilt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und kann für ein Jahr beziehungsweise für fünf Jahre beantragt werden.

In anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Nordrhein-Westfalen unverändert weiter. Fischereischeine aus anderen Staaten sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen.

Ein regulärer Fischereischein kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden.

Für Jugendliche vom zehnten bis zum 16. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein beantragt werden.

Begriffe im Kontext

Angelschein, Fisch, Fischereischein, Jugendfischereischein