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Ausschankgenehmigung / temporäre Gestattung

Details

Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfesten, Schützenfesten und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Ausschank von alkoholischen Getränken) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Die Zusendung der Unterlagen kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Sofern Sie noch Fragen haben oder einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitenden auf.

Begriffe im Kontext

Gestattung, Ausschank, Ausschankgenehmigung