Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ausdehnung einer Reisegewerbekarte
Details
Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
Waren feilbietet, ankauft oder Warenbestellungen aufnimmt,
Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Zum Reisegewerbe zählen Standbetreiber auf Märkten, Volksfesten, Flohmärkten, die so genannten Haustürgeschäfte, das Werben für Zeitschriften- oder Bücherabonnements oder das Werben für Telekommunikationsverträge.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, und zwar die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen, beispielsweise einer GmbH, erteilt werden. Die Erlaubnis kann in Ibbenbüren beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragende juristische Personen ihren Firmensitz in Ibbenbüren haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die konkrete Tätigkeit, die im Reisegewerbe ausgeübt werden soll, ist anzugeben und anzuzeigen.
Angestellte des Reisegewerbekarteninhabers benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden.
Eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung wird empfohlen.
Hinweise
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe, Vorabinformationen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einzuholen.