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Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Details

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Begriffe im Kontext

Eigenheim, Eigentümer, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldantrag, Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung