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Jagdschein

Details

Ein Jagdschein ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person der Jagd nachgehen darf. Er berechtigt dazu, für die Jagd eine Waffe zu nutzen.

Für Einzelheiten zum Jagdschein bzw. zur Jagd wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt unter der Tel.-Nr.: 02551/69-2205 oder per E-Mail: ordnungsamt@kreis-steinfurt.de.

Kosten

Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und Ihnen per Zahlschein nach Beantragung des Jagdscheins schriftlich mitgeteilt. Gegebenenfalls erfragen Sie die Höhe der Gebühr vorab bitte direkt beim Kreis Steinfurt.

Fristen

keine

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

  • bestandene Jägerprüfung

  • Jagdhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles, biometrisches Foto (bei Erstbeantragung oder wenn der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist)

  • Nachweis über bestandene Jägerprüfung (bei Erstbeantragung)

  • Nachweis über abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz