Müllgefäße an-, ab- oder ummelden
Details
Folgende Leistungen können Sie direkt über unser Online-Formular beauftragen (siehe "Reiter Antragsformulare"):
An- Ab- und Ummeldungen von Mülltonnen
Änderung von Mülltonnengefäßgrößen
Austausch defekter Mülltonnen
Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratung zum Thema Abfall im Rathaus Tecklenburg, Zimmer 452 an.
Befreiung von der Biotonne
In Ausnahmefällen ist es Bürgern erlaubt, sich vom Benutzungszwang der Biotonne befreien zu lassen. Hauseigentümer müssen in dem Fall nachweisen können, dass sie in der Lage sind, alle anfallenden organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß und vor allem schadlos zu verwerten. Dies bedeutet auch, dass Nachbarn nicht durch Gerüche und sogenanntes Siedlungsungeziefer (z.B. Ratten) belästigt und gestört werden dürfen. Eigentümer müssen anfallende Bioabfälle komplett der Eigenkompostierung zuführen, und dies ganzjährig.
Weitere Informationen finden Sie unter Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.