Verbrennung von Schlagabraum/pflanzlichen Abfällen
Details
Schlagabraum
Auf dem Gebiet der Stadt Tecklenburg besteht die Möglichkeit, Schlagabraum aus Maßnahmen im Außenbereich, zum Beispiel zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen, zu verbrennen. Hierfür ist ein Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres vorgesehen. Schlagabraum darf lediglich unter Beachtung der in der Allgemeinverfügung aufgeführten Auflagen (siehe „Downloads“) verbrannt werden. Hierzu ist eine entsprechende Anmeldung zu stellen.
Hinweise
Eine Genehmigung zum verbrennen von Schlagabraum ist nur im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres möglich.
Begriffe im Kontext
Verbrennen von Schlagabraum, Schlagabraum, Strauchschnitt, Heckenschnitt, Luftschadstoffe, Luftverunreinigung, Luftqualität, Luftreinhaltung, Brauchtumsfeuer, Martinsfeuer, Feuer im Freien, Verbrennen im Freien