Befreiung von der Überlassungspflicht von Bioabfällen beantragen
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Befreiung von der Biotonne
Die meisten der Bioabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind problemlos kompostierbar. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Garten haben, können Sie Ihre Küchen-, Garten- und Grünabfälle im eigenen Garten selbst kompostieren und anschließend als hochwertigen biologischen Dünger ordnungsgemäß und schadlos für Ihren Garten verwerten. Diese ganzjährige Eigenverwertung durch Eigenkompostierung verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
In Ausnahmefällen ist es somit Bürgern erlaubt, sich vom Benutzungszwang der Biotonne befreien zu lassen. Hauseigentümer müssen in dem Fall nachweisen können, dass sie in der Lage sind, alle anfallenden organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß und vor allem schadlos zu verwerten. Dies bedeutet auch, dass Nachbarn nicht durch Gerüche und sogenanntes Siedlungsungeziefer (z.B. Ratten) belästigt und gestört werden dürfen. Eigentümer müssen anfallende Bioabfälle komplett der Eigenkompostierung zuführen, und dies ganzjährig.