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Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen

Details

Aufgrund der intensiven Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieg besteht in vielen Regionen NRWs die Gefahr von Kampfmittelbelastungen. Vor allem bei Bauvorhaben mit Bodeneingriffen ist eine Überprüfung auf Kampfmittel erforderlich.

Der Prozess beginnt mit einer Luftbildauswertung, bei der historische Luftaufnahmen analysiert werden, um mögliche Verdachtspunkte zu identifizieren. Sollte ein Verdacht bestehen, folgen geophysikalische Untersuchungen und gegebenenfalls Räummaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst.

Die Beantragung erfolgt über die örtliche Ordnungsbehörde oder das zuständige Ordnungsamt.

Hinweise

  • Eine frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert, da die Bearbeitungszeiten variieren können.

  • Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen führen.

  • Bei konkretem Verdacht auf Kampfmittel ist das Betreten und Bebauen des Grundstücks ohne Freigabe

Voraussetzungen

  • Geplante Bauarbeiten mit Bodeneingriffen.

  • Lage des Grundstücks in einem potenziell kampfmittelbelasteten Gebiet.

  • Vorliegen der erforderlichen Unterlagen und Informationen.

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Luftbildauswertung oder Kampfmitteluntersuchung.

  • Lageplan oder Liegenschaftskarte des Grundstücks.

  • Ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers.

  • Beschreibung des geplanten Bauvorhabens.

Bearbeitungsdauer

  • Luftbildauswertung: ca. 4–6 Wochen.

  • Geophysikalische Untersuchungen und Räumungen: abhängig vom Einzelfall.

Verfahrensablauf

  • Einreichung des Antrags bei der örtlichen Ordnungsbehörde.

  • Durchführung der Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst.

  • Bei Verdacht: Durchführung geophysikalischer Untersuchungen.

  • Falls erforderlich: Räumung und Entsorgung von Kampfmitteln.

  • Erteilung der Freigabe für das Grundstück.

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

  • Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW)

  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

  • Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung in NRW

Rechtsbehelf

Gegen Entscheidungen der Ordnungsbehörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.