Ermittlung der befestigten und unbefestigten Flächen nach dem LWG

Durch die Neufassung des Landeswassergesetzes (LWG) muss die Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsverbandes der Stadt Tecklenburg für die fließenden Gewässer II. Ordnung geändert werden. Bislang erfolgte die Ermittlung der Umlage anhand der Größe der Grundstücksfläche gemessen in m². Nunmehr muss eine Unterteilung nach befestigter und unbefestigter Fläche in Quadratmetern vorgenommen werden.

Ihr Angaben können Sie einerseits mit dem Ihnen übersandten Fragebogen übermitteln oder direkt online mit dem nachstehenden Formular.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit

Selbstauskunft zu Umlagebeiträgen

Mitteilung nach § 64 Landeswassergesetz

Die Informationen zum Kassenzeichen, der Objektlage und dem Verband können Sie dem Fragebogen entnehmen, der Ihnen zugesandt wurde.

Die folgenden Flächen sind befestigt:

(Bitte alle Angaben in m²)
Zu den unbefestigten Flächen gehören: Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker, Weiden, Waldflächen und Gewässer. Alle anderen Flächen gelten als befestigt.
Für eventuelle Rückfragen tragen Sie hier bitte Ihre E-Mailadresse ein.