Kommunalwahl 2025

Am Sonntag, 14. September 2025 finden die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens bis zum 24.08.2025 den Wahlberechtigten zugestellt werden. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Tel. 05482/70-3932 und 05482/70-3939.

Über den nachfolgenden Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt online beantragen:

https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=5566088

 

Weitere Bekanntmachungen, Informationen und Veröffentlichungen zur Kommunalwahl 2025 finden Sie nachfolgend:

Nähere Informationen zur Kommunalwahl

Wahlbekanntmachung

Einsicht Wählerverzeichnis

Wahlberechtigung von Unionsbürgern, die von der Meldepflicht befreit sind

Zugelassene Wahlvorschläge

Klarstellung zur Anwendbarkeit des § 15a KWahlG NRW und der damit korrespondierenden Vorschriften der KWahlO NRW

Einreichung Wahlvorschläge