Durch die Neufassung des Landeswassergesetzes (LWG) muss die Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsverbandes der Stadt Tecklenburg für die fließenden Gewässer II. Ordnung geändert werden. Bislang erfolgte die Ermittlung der Umlage anhand der Größe der Grundstücksfläche gemessen in m². Nunmehr muss eine Unterteilung nach befestigter und unbefestigter Fläche in Quadratmetern vorgenommen werden.
Ihr Angaben können Sie einerseits mit dem Ihnen übersandten Fragebogen übermitteln oder direkt online mit dem nachstehenden Formular.
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