Elektronische Auslegung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bezüglich der Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich der Gemeinde Westerkappeln

Der o.g. Genehmigungsbescheid und die zusammenfassende Darstellung sind vom 04.11.2024 bis zum 18.11.2024 über folgende Verlinkung https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Bekanntmachungen/aufrufbar.

Hinweise:

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids nur im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Steinfurt.

Das Erfordernis, den Genehmigungsbescheid auch über Nachbar- und Standortgemeinden der Öffentlichkeit elektronisch einsehbar verfügbar zu machen, ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BImSchV.