Erneute Offenlage 51. Flächennutzungsplanänderung

Im Bekanntmachungskasten der Stadt Tecklenburg, Verwaltungsgebäude Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, sowie unter www.tecklenburg.de ist die

Bekanntmachung über die öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes

einsehbar.

Tecklenburg, 01.04.2025
gez. Stefan Streit
(Bürgermeister)